Spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einmal etwas „gesundes“!
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die Betriebliche Gesundheitsförderung wendet sich als Präventionsprogramm nach § 20 SGB V an Firmen, Arbeitgeber und Betriebe. Viele Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeitern nicht nur Fortbildung an, sondern auch eine hochwertige Ernährungsberatung für die Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter. Dieses ist eine Möglichkeit den Krankenstand zu senken, und die Risikofaktoren, wie z.B. bei Stoffwechselerkrankungen deutlich zu reduzieren.
Ziel ist es,
bei Ihren Mitarbeitern durch mich als zertifizierte Diätassistentin VDD, das Interesse an einer gesunder Ernährung zu wecken, Sie zu motivieren, und Ihre Ernährung ggf. umzustellen.
• dadurch kann die Leistungsfähigkeit, die Konzentration und die Produktivität gesteigert werden
• Stoffwechselkrankheiten und Übergewicht mit entsprechenden Folgeerkrankungen können verhindert bzw. verbessert werden
• der Krankenstand kann dadurch positiv beeinflusst werden
Das Präventionsprogramm nach § 20 SGB V wird ganz oder teilweise von den gesetzl. Krankenkassen Ihrer Mitarbeiter bezuschusst. Sollte eine Krankenversicherung Ihrer Mitarbeiter einen Selbstbehalt fordern, so ist es ratsam, dass Sie als Arbeitgeber diesen übernehmen. Für Betriebe gibt es die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung solcher Zuschüsse.
Spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einmal etwas „gesundes“!
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