Kostenerstattung
Kostenerstattung der Beratung
Viele gesetzliche Krankenkassen ermöglichen ihren Versicherten eine teilweise oder ganze Erstattung der Beratungskosten.
Gruppenberatungen nach §20 SGBV (Primärpräventionsangebote) werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse bezuschusst.
Vorgehensweise der Kostenerstattung für eine Ernährungstherapeutische Beratung nach §43 SGBV. Nehmen Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und fragen Sie nach der Kostenübernahme.
Gerne erstelle ich Ihnen hierfür einen Kostenvoranschlag.
Für den Kostenvoranschlag benötige ich von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung über Ernährungsberatung mit Diagnose und BMI Angabe.
Liegt eine Zusage Ihrer Krankenkasse vor, können Sie einen Termin zur Erstberatung mit mir vereinbaren.
Ernährungsberatung Kassel Monika Günst
Für unsere Kasseler Kunden: Sie finden uns auch im Rheinweg 7 - 34131 Kassel Wilhelmshöhe und im Elisabeth KRH. Für Termine, Beratung und Besuche in unseren Räumlichkeiten in Kassel, bitten wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen.