Kostenerstattung
Kostenerstattung der Beratung
Viele gesetzliche Krankenkassen ermöglichen ihren Versicherten eine teilweise oder ganze Erstattung der Beratungskosten.
Gruppenberatungen nach §20 SGBV (Primärpräventionsangebote) werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse bezuschusst.
Vorgehensweise der Kostenerstattung für eine Ernährungstherapeutische Beratung nach §43 SGBV. Nehmen Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und fragen Sie nach der Kostenübernahme.
Gerne erstelle ich Ihnen hierfür einen Kostenvoranschlag.
Für den Kostenvoranschlag benötige ich von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung über Ernährungsberatung mit Diagnose und BMI Angabe.
Liegt eine Zusage Ihrer Krankenkasse vor, können Sie einen Termin zur Erstberatung mit mir vereinbaren.
Ernährungsberatung Kassel Monika Günst
Sie finden mich im Rheinweg 7 - 34131 Kassel Wilhelmshöhe. Für Termine, Beratung und Besuche in meinen Räumlichkeiten in Kassel, bitten ich Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Ernährungsberatung Naumburg Monika Günst
Sie finden mich im Kiefernweg 10-34311 Naumburg. Für Termine, Beratung und Besuche in meinen Räumlichkeiten in Naumburg, bitten ich Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung?
Rufen Sie mich an. Tel. 05625-926072 oder Tel. 01734406720